Die Enstehung des
Freundeskreis

Wegweisung Freundeskreis
Dominikanische Republik St.Georg

Die Anfänge des Kontaktes von jungen Leuten aus St. Georg mit der Partnergruppe „Morada de Jesus“ gehen zurück in das Jahr 1989. Über den damaligen Kaplan lernten sie den dominikanischen Priesteramtsanwärter Francisco Antonio Jimenez ( „Cualo“ ) kennen. Dieser gründete 1979 die Gruppe Morada de Jesus in seiner Heimatstadt Bonao. Aus dem Interesse an dem Leben in einer christlichen lateinamerikanischen Gemeinde und dem Interesse an Land, Kultur und Einwohnern wuchsen Brieffreundschaften.

Im Sommer 1991 fuhr eine Gruppe von 19 Jugendlichen aus Bocholt in die Dominikanische Republik, um sich Eindrücke über den Alltag der Bewohner zu verschaffen, mit ihnen zu leben und zu arbeiten. Der Austausch über Glaubensfragen, Herausforderungen in den Gemeinden und soziale Probleme intensivierte sich durch Besuche und Briefe über viele Jahre. Auch heute fühlen wir uns im Glauben miteinander verbunden.

1. Name, Sitz

Die Gruppe führt den Namen „Freundeskreis Dominikanische Republik St. Georg“ und versteht sich als Gruppe in der Pfarrgemeinde St. Georg in Bocholt.

2. Ziel, Gemeinnützigkeit

Ziel des Freundeskreises ist die Förderung der Zusammenarbeit mit der Gruppe „Morada de Jesus“ in Bonao, Dominikanische Republik, nach dem Motto „Voneinander Lernen, miteinander Teilen“.

Das bedeutet im einzelnen:

  • Wir wissen uns als Schwestern und Brüder im Glauben verbunden.
  • Wir unterstützen unsere Geschwister in Bonao bei ihren Projekten (im Gebet und finanziell).
  • Wir wollen in der Gemeinde St. Georg das Bewusstsein fördern, dass wir auch von unseren Geschwistern in Bonao lernen können und dass dies auch Konsequenzen für unseren Lebensstil in Bocholt hat.
  • Wir wollen verantwortlich mit Gottes Schöpfung umgehen.
Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mittel des Freundeskreises dürfen nur für diese Zwecke Verwendung finden. Für Spenden an den Freundeskreis stellt die Pfarrgemeinde St. Georg Spendenquittungen aus.

3. Mitgliedschaft

Mitglied des Freundeskreises kann jede Person oder Zusammenschlüsse von Personen ( z.B. Familien, andere Gruppen der Gemeinde ) werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird wirksam zum 1. des kommenden Monats. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird monatlich zum Ende des laufenden Monats wirksam. Die Erklärung muss dem Vorstand spätestens bis zum 15. des Monats vorliegen. Die Höhe des Beitrags wird von dem jeweiligen Mitglied selbst bestimmt. Ein Richtbetrag von 5,- DM/Monat ist angedacht. Ab Januar 2002 erhöht sich die Empfehlung auf 3,- Euro/Monat. Der Vorstand führt ein Mitgliederverzeichnis.

4. Vorstand

Der Vorstand des Freundeskreises besteht aus folgenden 7 gewählten Personen:
  • 1. Vorsitzende/r
  • 2. Stellvertretender Vorsitzende/r
  • 3. Kassenwart/in
  • 4. Schriftführer/in
  • 5. Beisitzer/in
  • 6. Beisitzer/in
  • 7. Beisitzer/in
Ferner gehört dem Vorstand ein Mitglied aus dem Seelsorgeteam der Gemeinde St. Georg, Bocholt an, das vom Vorstand benannt wird.

Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen gebunden.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl der einzelnen Mitglieder ist beliebig häufig möglich.

Scheidet ein Vorstandsmitglied zwischenzeitlich aus, z. B. durch Amtsniederlegung oder Tod, kann der Rest – Vorstand eine Zuwahl vornehmen. Sie hat Gültigkeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

Die Tätigkeit für den Freundeskreis ist ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Auslagenersatz kann nach Abgabe von Belegen erfolgen.

5. Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Bekanntmachung der Tagesordnung einberufen. Die endgültige Tagesordnung setzt die Mitgliederversammlung zu Beginn selbst fest.

Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Sie wird geleitet von dem/der Vorsitzenden. Sie kann eine/n andere/n Versammlungsleiter/in wählen. Stimmberechtigt sind die jeweils Anwesenden.

Der Vorstand gibt den Mitgliedern auf jeder Mitgliederversammlung einen Bericht über die Aktivitäten des zurückliegenden Jahres, sowie über die Ideen und Pläne für die Zukunft und stellt diese zur Diskussion. Der Vorstand hält das Jahresprogramm schriftlich fest.

6. Programm

Um die Anliegen des Freundeskreises über den Kreis der Mitglieder hinaus in der Öffentlichkeit ins Bewusstsein zu bringen und zu halten werden unterschiedliche Aktivitäten durchgeführt.
Dazu zählt z. B. die jährliche Feier des Gründungstages von „Morada de Jesus“ um den 3. März herum.

7. Protokolle

Über jede Vorstandssitzung und jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Es ist von dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Versammlungsleiter/in ist in der Regel der/die Vorsitzende. Protokollführer/in ist in der Regel der /die Schriftführer/in.

8. Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für 3 Jahre zwei Rechnungsprüfer, welche die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen, und insbesondere eine Kassenprüfung zum Abschluss des Kalenderjahres durchzuführen haben. Sie dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein. Sie haben zu jeder Mitgliederversammlung die Kasse zu prüfen und das Ergebnis in der Versammlung mündlich vorzutragen. Wenn es keine Beanstandungen gibt, stellen die Rechnungsprüfer in der Mitgliederversammlung den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.

9. Änderung der Wegweisung, Auflösung des Freundeskreises

Die Wegweisung kann nur von einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Erschienenen geändert werden, wenn die Änderung in der Einladung angekündigt war.

Die Auflösung des Freundeskreises kann nur von einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der Erschienenen beschlossen werden, wenn die Auflösung in der Einladung angekündigt war.

Bei Auflösung des Freundeskreises fällt die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde St. Georg Bocholt zu, die es nach Anhörung des letzten Vorstandes unmittelbar und ausschließlich für Entwicklungsprojekte im Ausland zu verwenden hat.

So helfen Sie mit

Durch ihre Spende tragen Sie dazu bei, die Schule zu einem lebendigen Ort zu werden zu lassen.

Mitglied werden und aktiv helfen

Wir freuen uns sehr über jede Unterstützung und jedes neue Mitglied beim Freundeskreis Dominikanische Republik.

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So erreichen Sie uns

Telefonisch unter:

Ulrike Dirks: 02781.22 53 82
Betina Lütkenhorst: 02871.48 74 99

Schreiben Sie uns

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Kontaktadresse

Kirchengemeinde St. Georg
St.Georg Platz 11, 46399 Bocholt